Artikel 6 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 6 Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 UrkStAuflG

(105-3-17)

Das Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3474) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BRBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 2. BRBG Auflösung des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
...  Die Artikel 6 und 7 Absatz 3 bis 5 des Siebenten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom ...
Artikel 58 2. BRBG Auflösung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes
...  Die Artikel 4 und 6 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 203), ...


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