Artikel 21 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 21 Auflösung des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften



(2030-23)

Die Artikel 4 und 6 des Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1477), das durch § 103 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2485) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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