Artikel 62 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 62 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union



(704-3)

Die Artikel 2 bis 5 und 6 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 704-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 133 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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