Artikel 64 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 64 Aufhebung der Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Italien befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen


Artikel 64 ändert mWv. 15. Juli 2016 EÖlBITAV

(705-2-2-2)

Die Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Italien befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen vom 17. Oktober 1969 (BGBl. I S. 2034) wird aufgehoben.



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