Artikel 67 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 67 Aufhebung des Stahlinvestitionszulagengesetzes


Artikel 67 ändert mWv. 15. Juli 2016 StahlInvZulG

(707-13)

Das Stahlinvestitionszulagengesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523, 1557), das zuletzt durch Artikel 128 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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