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Artikel 73 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 73 Änderung des Atomgesetzes


Artikel 73 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 AtG § 7, § 8, § 23c, § 25, § 57a, § 58

(751-1)

Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 Absatz 1e wird aufgehoben.

2.
Die Überschrift des § 8 wird wie folgt gefasst:

„§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Produktsicherheitsgesetz".

3.
§ 23c wird aufgehoben.

4.
In § 25 Absatz 2 Satz 4 wird nach dem Wort „zugelassen" das Wort „ist" eingefügt.

5.
§ 57a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

bb)
Die Nummern 1 bis 3 werden aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

6.
§ 58 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1 bis 3 werden aufgehoben.

b)
Absatz 4 wird Absatz 1.

c)
Absatz 5 wird aufgehoben.

d)
Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 2 und 3.



 

Zitierungen von Artikel 73 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 73 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BRBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 1 EndLaNOG Änderung des Atomgesetzes (vom 30.07.2016)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 73 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594) geändert worden ist, wird wie folgt ...