Artikel 81 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 81 Aufhebung der Obstbaumrodungsverordnung


Artikel 81 ändert mWv. 15. Juli 2016 ObstbRodV

(7847-11-4-90)

Die Obstbaumrodungsverordnung vom 21. Januar 1998 (BGBl. I S. 101), die zuletzt durch Artikel 428 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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