Artikel 88 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 88 Aufhebung der Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen



(7847-11-4-103)

Die Verordnung über die Saldierung von Grundflächen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen vom 8. September 2004 (BAnz. S. 20.209), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Februar 2005 (BGBl. I S. 486) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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