Artikel 89 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 89 Aufhebung der Geflügelbeihilfeverordnung



(7847-11-4-104)

Die Geflügelbeihilfeverordnung vom 31. August 2006 (BAnz. S. 6071), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2007 (BGBl. I S. 193) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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