Artikel 93 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 93 Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung des endgültigen Beihilfebetrags für Rohtabak für das Erntejahr 2009


Artikel 93 ändert mWv. 15. Juli 2016 BeihBTabak2009

(7847-11-4-112)

Die Verordnung zur Festsetzung des endgültigen Beihilfebetrags für Rohtabak für das Erntejahr 2009 vom 30. März 2010 (BGBl. I S. 365) wird aufgehoben.



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