Artikel 116 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 116 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen



(9500-13)

Die Artikel 2 bis 6 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen vom 10. Juli 1990 (BGBl. 1990 II S. 619), das zuletzt durch Artikel 528 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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