Artikel 121 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 121 Änderung der 1. CDNI-Verordnung



Artikel 2 der 1. CDNI-Verordnung vom 16. Dezember 2010 (BGBl. 2010 II S. 1438) wird aufgehoben.



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