(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung***) in Kraft.
(2)
Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
(3)
Artikel 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Hameln entsprechend
Artikel 5 dieser Verordnung vorliegen, frühestens am 1. September 2017. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
(4)
Artikel 6 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Nördlingen entsprechend
Artikel 6 dieser Verordnung vorliegen, frühestens am 1. Juni 2018. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. **)
---
- Anm.
- d. Red.:
- *)
- Gemäß B. v. 29. Juni 2017 (BGBl. I S. 2092) tritt Artikel 5 am 1. September 2017 in Kraft.
- **)
- Gemäß B. v. 4. Mai 2018 (BGBl. I S. 557) tritt Artikel 6 am 1. Juni 2018 in Kraft.
- ***)
- Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2016.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 5 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
B. v. 29.06.2017 BGBl. I S. 2092
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 6 der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
B. v. 04.05.2018 BGBl. I S. 557