Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGGWEntG k.a.Abk.)

G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1757 (Nr. 36)
Geltung ab 27.07.2016, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 860-9-2/2 Sozialgesetzbuch
| |

Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2016 SGB X § 19, mWv. 1. Januar 2017 § 19

§ 19 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2017

 
b)
Folgender Satz wird angefügt:

„§ 5 der Kommunikationshilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes gilt in seiner jeweils geltenden Fassung für das Sozialverwaltungsverfahren entsprechend."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2017

3.
In Absatz 2 Satz 4 werden nach den Wörtern „Übersetzer herangezogen hat," die Wörter „die nicht Kommunikationshilfe im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind," eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BGGWEntG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGGWEntG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BGGWEntG Inkrafttreten
... 1. Januar 2017 in Kraft: 1. Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b und c, 2. Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b sowie Nummer 3. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 7 BStatGuaÄndG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt ...