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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten (BergROffShRLUG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2016 WHG § 2, § 90

Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 73 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1a Satz 1 werden die Wörter „die Vorschriften des § 23 und des Kapitels 2 Abschnitt 3a." durch die Wörter „die Vorschriften des § 23, des Kapitels 2 Abschnitt 3a und des § 90." ersetzt.

2.
§ 90 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird nach dem Wort „Küstengewässers" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird das Semikolon durch das Wort „oder" ersetzt.

cc)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
den Zustand eines Meeresgewässers;".

b)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Zuständige Behörde für den Vollzug dieser Vorschrift und der Vorschriften des Umweltschadensgesetzes ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, im Hinblick auf die Schädigung der Meeresgewässer außerhalb der Küstengewässer und die unmittelbare Gefahr solcher Schäden im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels,

1.
soweit ein Zusammenhang mit Tätigkeiten nach dem Bundesberggesetz besteht, die nach § 136 des Bundesberggesetzes in Verbindung mit § 142 des Bundesberggesetzes bestimmte Behörde, sowie

2.
im Übrigen das Bundesamt für Naturschutz; es bedient sich, soweit sachdienlich, der Hilfe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie des Umweltbundesamtes; es kann sich der Hilfe weiterer Stellen bedienen, soweit diese zustimmen."

c)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BergROffShRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BergROffShRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel BergROffShRLUG *)
... 2 der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 2 und 3 Unterabsatz 1 und 2 und mit seinen Artikeln 1 und 3 der Umsetzung von Artikel 38 der Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1839
Artikel 4 UStatGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... 6a des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1764) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 ...