Eingangsformel - Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung (PflSchSaatgAnwendV)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 19 Absatz 2 und des § 32 Absatz 4 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), von denen § 19 Absatz 2 durch Artikel 375 Nummer 8 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und § 32 Absatz 4 durch Artikel 375 Nummer 14 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


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1)
Notifiziert nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17. 9. 2015, S. 1).



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