(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Artikel
1 Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 4, 21, 22 und 34 Buchstabe g, Artikel
2 Nummer 3, Artikel
3 Absatz 1, 3, 6 bis 8, 9 Nummer 1 und Absatz 14 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.
(3) Artikel
3 Absatz 7 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft.
(4) Artikel
3a tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2016 in Kraft und am 1. April 2017 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2016.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
B. v. 29.11.2016 BGBl. I S. 2718