Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften (UStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 30. Juli 2016 UStatAussV

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Aussetzung der Erhebung nach § 9 Absatz 4 des Umweltstatistikgesetzes vom 26. März 2015 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.

(2) Artikel 4 tritt am 29. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2016.



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