... auf die entsprechenden Verhaltensregeln hinzuweisen. Für die Belehrung ist § 37 Absatz 2 entsprechend anzuwenden. Arbeiten, die besondere Maßnahmen zum Schutz des ...
... Weitergehende Pflichten zur Verteilung von Betriebsanweisungen nach § 37 Absatz 2 und von internen Notfallplänen nach § 48 Absatz 9 bleiben unberührt. ...