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Zitierungen von § 36 KGSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 KGSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KGSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 KGSG Einziehung sichergestellten Kulturgutes (vom 23.07.2025)
... soll von der zuständigen Behörde eingezogen werden, wenn es in den Fällen des § 36 Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht an den Eigenbesitzer, den Eigentümer, den Berechtigten oder in den Fällen des ... Aufwand zu ermitteln ist oder 2. das Kulturgut nicht innerhalb der Frist nach § 36 Absatz 2 Satz 2 abholt. Die Anordnung der Einziehung ist nach Landesrecht öffentlich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 167
Artikel 1 1. KGSGÄndG Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
... Sicherstellung eine Bescheinigung im Sinne des Satzes 1 auszuhändigen." 10. § 36 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... soll von der zuständigen Behörde eingezogen werden, wenn es in den Fällen des § 36 Absatz 1 Nummer 1 nicht an den Eigenbesitzer herausgegeben werden kann, weil" wird durch die Angabe ... soll von der zuständigen Behörde eingezogen werden, wenn es in den Fällen des § 36 Absatz 1 Nummer 1 und 2 nicht an den Eigenbesitzer, den Eigentümer, den Berechtigten oder in den Fällen des ...