In §
2 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt" vom
18. Juli 1990 (BGBl. I S. 1448) werden die Wörter „- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben)." durch die Wörter „- Bewahrung und Sicherung nationalen Kulturgutes im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben)." ersetzt.