(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
(2)
1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 außer Kraft.
2Abweichend hiervon tritt §
18 am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2241