§ 13 Nutzung des Verteilernetzes zur Datenübertragung
Der Messstellenbetreiber ist berechtigt, zur Messdatenübertragung gegen ein angemessenes und diskriminierungsfreies Entgelt im Rahmen der technischen Möglichkeiten Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers zu erhalten.
interne Verweise§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023) ... § 18, 10. zu den Rechten des Netzbetreibers aus § 12 und seinen Pflichten aus § 13 , 11. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ ...
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