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Zitierungen von § 11 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 29.12.2023)
... der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines ... Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines Verfahrens nach den §§ 41 und ...
§ 44 MsbG Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit (vom 27.05.2023)
... aus anderem Grund, geht die Grundzuständigkeit auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend ... auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... 4. zur Ausgestaltung der Verwaltungspflicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 11 , 5. zur Durchführung des Wechsels des Messstellenbetreibers auf Veranlassung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
...  „§ 1 Zweck und Anwendungsbereich". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Dokumentationspflicht; ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen ... der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines ... Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines Verfahrens nach den §§ 41 und ... die Angabe „§ 35" durch die Angabe „§ 34" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Dokumentationspflicht; ... 34" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen ... aus anderem Grund, geht die Grundzuständigkeit auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 30. § 45 wird wie ... auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 30. § 45 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Grundzuständige" gestrichen. 8. In § 11 Absatz 2 wird nach den Wörtern „bestmöglich sicher" das Wort „(Notbetrieb)" ...