interne Verweise§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 29.12.2023) ... der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines ... Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines Verfahrens nach den §§ 41 und ...
§ 44 MsbG Scheitern einer Übertragung der Grundzuständigkeit (vom 27.05.2023) ... aus anderem Grund, geht die Grundzuständigkeit auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend ... auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023) ... 4. zur Ausgestaltung der Verwaltungspflicht des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 11 , 5. zur Durchführung des Wechsels des Messstellenbetreibers auf Veranlassung des ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... „§ 1 Zweck und Anwendungsbereich". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Dokumentationspflicht; ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen ... der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines ... Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ab dem in § 11 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitpunkt oder ein Dritter, dem aufgrund eines Verfahrens nach den §§ 41 und ... die Angabe „§ 35" durch die Angabe „§ 34" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Dokumentationspflicht; ... 34" ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Dokumentationspflicht; Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen ... aus anderem Grund, geht die Grundzuständigkeit auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 30. § 45 wird wie ... auf den Auffangmessstellenbetreiber nach § 11 Absatz 2 und 3 Satz 1 über; § 11 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 30. § 45 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 2 EnWGEÜVÄndG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 11 wird das Wort „; Festlegungskompetenz" angefügt. b) Die Angaben zu den ... durch die Wörter „sowie, soweit erforderlich, von" ersetzt. 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird das Wort „; ... 12 Absatz 2g des Energiewirtschaftsgesetzes sowie mit der Übernahme des Notbetriebs nach § 11 Absatz 2 oder des Übergangs der Grundzuständigkeit nach § 11 Absatz 4, und zur Methodik, wie ... des Notbetriebs nach § 11 Absatz 2 oder des Übergangs der Grundzuständigkeit nach § 11 Absatz 4 , und zur Methodik, wie diese besonderen Kostenbelastungen bundesweit im Rahmen der Entgelte ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
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