Zitierungen von § 21 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 29.12.2023)
... Systemen weiterer Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 genügt, die zur Gewährleistung des ...
§ 8 MsbG Messstelle (vom 29.12.2023)
... beauftragten technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen; dabei ist § 21 Absatz 3 anzuwenden. In den Fällen des § 14 Absatz 3 der ...
§ 19 MsbG Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... solche technischen Systeme und Bestandteile eingesetzt werden, die den Anforderungen aus den §§ 21 und 22 genügen. Energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge ... Messsystemen ausgestattet werden, bei denen zuvor die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in einem Zertifizierungsverfahren nach den Vorgaben dieses Gesetzes festgestellt wurde. ...
§ 25 MsbG Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung (vom 27.05.2023)
... auch die Durchführung von weiteren Anwendungen und Diensten im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a . Der Smart-Meter-Gateway-Administrator darf ausschließlich Smart-Meter-Gateways ...
§ 29 MsbG Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen (vom 29.12.2023)
... S. 13) unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen. (4) § 21 Absatz 3 sowie § 9 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind zu ...
§ 31 MsbG Agiler Rollout, Anwendungsupdate (vom 29.12.2023)
... gestellt werden können: 1. Anwendungen zur Protokollierung im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 , 2. Anwendungen zur Fernsteuerbarkeit im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 ... von § 21 Absatz 1 Nummer 1, 2. Anwendungen zur Fernsteuerbarkeit im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c oder 3. Anwendungen zur Übermittlung von Stammdaten im Sinne von § 21 Absatz ... 1 Buchstabe c oder 3. Anwendungen zur Übermittlung von Stammdaten im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 6 . Satz 1 findet auch auf die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen durch ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... treffen 1. zur Gewährleistung der Fernsteuerbarkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und zur Gewährleistung der Abrufbarkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, ... nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und zur Gewährleistung der Abrufbarkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c , 2. zur zeitnahen Übermittlung von Netzzustandsdaten nach § 21 Absatz 1 ... 1 Nummer 1 Buchstabe c, 2. zur zeitnahen Übermittlung von Netzzustandsdaten nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d , 3. zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit und ... an die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Kommunikationstechnik nach § 21 Absatz 1 Nummer 3 insbesondere zur Anpassung an neue technologische und marktliche Entwicklungen, 4. zum ... technologische und marktliche Entwicklungen, 4. zum maximalen Eigenstromverbrauch nach § 21 Absatz 1 Nummer 5 , 5. zur Konkretisierung der Anforderungen an die Übermittlung von Stammdaten ... der Anforderungen an die Übermittlung von Stammdaten angeschlossener Anlagen in § 21 Absatz 1 Nummer 6 , 6. zum Inhalt und zur Durchführung der Rahmenverträge nach § 25 Absatz ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 14a EnWG Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen (vom 27.05.2023)
... von der Möglichkeit des agilen Rollouts nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Messstellenbetriebsgesetzes Gebrauch macht und gegenüber dem Letztverbraucher sowie dem Netzbetreiber in Textform das ...

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 9 EEG 2023 Technische Vorgaben (vom 09.02.2024)
... von der Möglichkeit des agilen Rollouts nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Messstellenbetriebsgesetzes für Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, die hinter einem ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 1 EnEDiNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... von der Möglichkeit des agilen Rollouts nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Messstellenbetriebsgesetzes Gebrauch macht und gegenüber dem Letztverbraucher sowie dem Netzbetreiber in Textform das ...
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... worden ist,". b) In Nummer 7 werden nach den Wörtern „nach den §§ 21 und 22" die Wörter „in Verbindung mit § 31 Absatz 1" eingefügt. ... beauftragten technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen; dabei ist § 21 Absatz 3 anzuwenden." b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Mess- und ... Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vor, ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden." 14. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... und nach § 31" gestrichen. c) In Absatz 4 wird die Angabe „ § 21 Absatz 4" durch die Angabe „§ 21 Absatz 3" ersetzt. d) Absatz 5 ... c) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 21 Absatz 4" durch die Angabe „ § 21 Absatz 3" ersetzt. d) Absatz 5 wird aufgehoben. 21. Die §§ ... gestellt werden können: 1. Anwendungen zur Protokollierung im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 , 2. Anwendungen zur Fernsteuerbarkeit im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 ... von § 21 Absatz 1 Nummer 1, 2. Anwendungen zur Fernsteuerbarkeit im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c oder 3. Anwendungen zur Übermittlung von Stammdaten im Sinne von § 21 Absatz ... 1 Buchstabe c oder 3. Anwendungen zur Übermittlung von Stammdaten im Sinne von § 21 Absatz 1 Nummer 6 . Satz 1 findet auch auf die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen durch nach ...
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... von der Möglichkeit des agilen Rollouts nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Messstellenbetriebsgesetzes für Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 Kilowatt, die hinter einem ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... Systemen weiterer Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 genügt, die zur Gewährleistung des ... solche technischen Systeme und Bestandteile eingesetzt werden, die den Anforderungen aus den §§ 21 und 22 genügen. Energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge sind ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 10 WaStNUG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... Internetseiten bereit1." --- 1 www.bsi.bund.de. 2. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 90 2. DSAnpUG-EU Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... und -nutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt. 5. In § 21 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed