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Zitierungen von § 33 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 30 MsbG Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen; Preisobergrenzen (vom 27.05.2023)
... (6) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Rechtsverordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in den Absätzen 1 ...
§ 32 MsbG Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (vom 27.05.2023)
... (2) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Rechtsverordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in Absatz 1 Satz 1 ...
§ 35 MsbG Preisobergrenzen für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 29.12.2023)
...  (4) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Verordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in Absatz 1 Satz 2 ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
...  11. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ 29 bis 38, 12. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
...  § 31 Agiler Rollout, Anwendungsupdate". e) Die Angaben zu den §§ 33 bis 35 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Anpassungen, Aufhebungen oder ... e) Die Angaben zu den §§ 33 bis 35 werden wie folgt gefasst: „ § 33 Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen, agilem Rollout und ... Absatz 3" ersetzt. d) Absatz 5 wird aufgehoben. 21. Die §§ 30 bis 35 werden wie folgt gefasst: „§ 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der ... (6) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Rechtsverordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in den Absätzen 1 ... (2) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Rechtsverordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in Absatz 1 Satz 1 ... Preisobergrenzen anstelle der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Preisobergrenze. § 33 Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen, agilem Rollout und ... (4) Sobald das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Verordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der in Absatz 1 Satz 2 ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 12 werden die Wörter „ § 33 Absatz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... genügt die Beauftragung des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 33 des Messstellenbetriebsgesetzes . Übernimmt die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem ein Dritter als ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 10 WaStNUG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... Satz 2 genannten Einbaufallgruppen oder Untergruppen davon" eingefügt. 3. In § 33 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Netzbetreiber" durch das Wort ...