Artikel 9 - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. September 2016 StromGVV § 8

In § 8 Absatz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 21b des Energiewirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 MsbGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
V. v. 14.03.2019 BGBl. I S. 333
Artikel 4 OffUmlBerV Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
... Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1 Absatz 1 Satz ...


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