Artikel 10 - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (MsbGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. September 2016 GasGVV § 8

In § 8 Absatz 1 der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 21b des Energiewirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 MsbGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben
V. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4946
Artikel 2 GVVEUAnpV Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
... Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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