Zitierungen von § 5 SBG
interne Verweise§ 6 SBG Wählbarkeit ... Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach § 5. (2) Nicht wählbar sind 1. die Kommandeurinnen und Kommandeure, die ...
§ 55 SBG Wahlberechtigung und Wählbarkeit ... und Soldaten, die an einer besonderen Verwendung im Ausland teilnehmen, sind abweichend von § 5 vom Tag ihrer Kommandierung an wahlberechtigt. Daneben bleiben sie in ihrem ...
Zitat in folgenden NormenKooperationsgesetz der Bundeswehr (BwKoopG)
Artikel 1 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 2027; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 4 BwKoopG Sondervorschriften für Soldatinnen und Soldaten (vom 31.03.2017) ... des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes gelten, richten sich nach den §§ 4 und 5 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes . (2) Gehören Soldatinnen und Soldaten einem Wahlbereich für die Wahl einer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 562
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