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Zitierungen von § 14 SBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SBG Schutz der Vertrauensperson
... (2) Für die Ahndung von Dienstvergehen der Vertrauensperson oder der nach § 14 als Vertrauensperson eingetretenen stellvertretenden Vertrauensperson ist die oder der ...
§ 18 SBG Beschwerden gegen die Vertrauensperson
... Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung gegen die Vertrauensperson oder die nach § 14 als Vertrauensperson eingetretene stellvertretende Vertrauensperson entscheidet deren ...
§ 33 SBG Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts
... der Vertrauenspersonen der Verbände. Die Bestimmungen der §§ 8, 9 und 14 , des § 15 Absatz 1 sowie der §§ 16 bis 18 gelten entsprechend für alle ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)
Artikel 1 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
§ 14 SBGWV Vereinfachtes Wahlverfahren
... im Ausland nach § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. im Fall des § 14 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes , 3. in Wahlbereichen, in denen die Amtszeit voraussichtlich weniger als zwölf ...
§ 26 SBGWV Wählerverzeichnis
... Truppenteil kommandiert, ist die stellvertretende Vertrauensperson wahlberechtigt, die nach § 14 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes als Vertrauensperson eintritt. (4) Das Wählerverzeichnis ist am Sitz des ...
§ 43 SBGWV Wählerverzeichnis
... Truppenteil kommandiert, ist die stellvertretende Vertrauensperson wahlberechtigt, die nach § 14 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes als Vertrauensperson eintritt. (4) Das Wählerverzeichnis ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... Wörter „eine wählergruppenübergreifende Wahl" ersetzt. 2. In § 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 13 der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz" ...