§ 18 Effektive Nutzung der Schienenwegkapazität
Die Regelungen über Entgelte und Kapazitätszuweisungen für Schienenwege nach diesem Gesetz sind so auszulegen, dass es den Betreibern der Schienenwege ermöglicht wird, die verfügbare Schienenwegkapazität zu vermarkten und so effektiv wie möglich zu nutzen.
interne Verweise§ 2 ERegG Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben (vom 18.06.2021) ... Schienennetzen ganz oder teilweise von der Anwendung des Kapitels 3 mit Ausnahme der §§ 18 , 20, 21, 22, 33, 42, 44, 47, 54, 56, 57, 61 Absatz 2 und 3 und des § 62 befreien, wenn deren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... Schienenwege von regelspurigen Eisenbahnen oder von S-Bahnen ohne besondere Bahnstromsysteme die §§ 18 und 23 Absatz 2, §§ 24 bis 30, 31 Absatz 2, § 34 Absatz 3 und 4, §§ 35 ... des Schienenverkehrsmarktes nicht von strategischer Bedeutung ist, nicht anzuwenden. Die §§ 18 , 23 Absatz 2, die §§ 24 bis 30, 31 Absatz 2, § 34 Absatz 3 und 4, die §§ ...
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