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Zitierungen von § 32 ERegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10a ERegG Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen (vom 18.06.2021)
... 3 ausgenommen oder befreit sind, gelten für die Bemessung der Entgelte die Anforderungen des § 32 . § 31a ist nicht anwendbar. (3) Werden Schienenwege zusammen mit ... ermitteln, gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Anforderungen des § 32 ; die §§ 31a und 33 sind nicht anwendbar. (5) Die Betreiber der ...
§ 15 ERegG Werksbahnen
... und für die Erbringung von Leistungen nach dem Maßstab des § 32 Absatz 2 zu bemessen. (5) Für Werksbahnen gelten im Übrigen ...
§ 26 ERegG Verfahren im Rahmen der Anreizsetzung
... die einzelnen Verkehrsdienste und deren Marktsegmente auf der Grundlage der §§ 23 und 31 bis 41 festzulegen und von der Regulierungsbehörde nach § 45 genehmigen zu lassen. ...
§ 33 ERegG Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
...  Die jeweilige Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Anforderungen des § 32 erfüllt sind. Für Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes und ...
§ 34 ERegG Entgeltgrundsätze (vom 18.06.2021)
... nach den §§ 28 bis 31 von dem Betreiber der Schienenwege oder nach § 32 von dem Betreiber einer Serviceeinrichtung tatsächlich berechneten Wege- und ... Tabellen entsprechen. (3) Unbeschadet des § 31 Absatz 2, des § 32 und des § 36 ist das Entgelt für das Mindestzugangspaket und für den Zugang zu ...
§ 35 ERegG Besondere Bedingungen bei Entgelten (vom 18.06.2021)
... Nebenleistungen nur von einem einzigen Dienstleister angeboten, so gilt für diese Leistungen § 32 Absatz 2 entsprechend. (6) Beinhalten Entgeltgenehmigungen die vollständige oder ...
§ 37 ERegG Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht (vom 18.06.2021)
... sowie auf Marktsegmente innerhalb dieser Verkehrsleistungen beschränkt werden. § 32 gilt entsprechend. (3a) Für einen Betreiber der Personenbahnsteige, der die ... Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, die sich aus den Absätzen 1 bis 3a ergeben, die diesen Halten nach § 32 zuzuordnenden Kosten decken oder ob in Summe höhere Entgelte eingenommen werden, als zur ...
§ 45 ERegG Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze (vom 18.06.2021)
... ist zu erteilen, soweit die Ermittlung der Entgelte den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46 und die Entgeltgrundsätze den Vorgaben der Anlage 3 Nummer 2 entsprechen. ... Entspricht die Ermittlung der Entgelte nicht den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46, kann die Regulierungsbehörde die Ermittlung der Entgelte im erforderlichen ...
§ 77 ERegG Beschlusskammern (vom 18.06.2021)
... zur Sicherstellung, dass die Entgeltregulierungsmaßnahmen entsprechend den §§ 28 bis 35 in Verbindung mit Anlage 4 in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind, sind in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... 3 ausgenommen oder befreit sind, gelten für die Bemessung der Entgelte die Anforderungen des § 32 . § 31a ist nicht anwendbar. (3) Werden Schienenwege zusammen mit ... ermitteln, gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Anforderungen des § 32 ; die §§ 31a und 33 sind nicht anwendbar. (5) Die Betreiber der ... Andere als die genehmigten Entgelte dürfen nicht vereinbart werden." 19. Dem § 32 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten ... eingefügt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „ § 32 gilt entsprechend." e) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt: ... „Entspricht die Ermittlung der Entgelte nicht den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46, kann die Regulierungsbehörde die Ermittlung der Entgelte im erforderlichen ...