interne Verweise§ 13 ERegG Serviceeinrichtungen (vom 18.06.2021) ... Die Regulierungsbehörde prüft, unabhängig von der Entscheidung nach § 73 Absatz 1 Nummer 1 , den Fall und wird tätig, damit ein angemessener Teil der Kapazität dem ...
§ 19 ERegG Schienennetz-Nutzungsbedingungen (vom 18.06.2021) ... Die vorläufig in Kraft gesetzten Regelungen treten vor Ablauf der in § 73 Absatz 1 Nummer 4 genannten Frist nicht endgültig in Kraft. Vorläufig in Kraft gesetzte ...
§ 77 ERegG Beschlusskammern (vom 18.06.2021) ... Beschlusskammer muss die Befähigung zum Richteramt haben. In den Fällen des § 73 Absatz 1 Nummer 2 kann der oder die Vorsitzende anstatt der Beschlusskammer entscheiden, sofern die Entscheidung ...
Zitat in folgenden NormenEisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 975
Anlage EReg-BGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis ... gen, Neufassungen, Änderungen und Festlegungen nach § 72 ERegG § 73 Absatz 1 ERegG in Ver- bindung mit 16.1 Ablehnung von ... richtung durch Eisenbahninfrastruk- turunternehmen nach § 72 ERegG § 73 Absatz 4 ERegG in Ver- bindung mit § 72 ERegG 500 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1040
Artikel 1 ERegGÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis 74." 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut ... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis 74." 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... einlegen. Die Regulierungsbehörde prüft, unabhängig von der Entscheidung nach § 73 Absatz 1 Nummer 1 , den Fall und wird tätig, damit ein angemessener Teil der Kapazität dem ... mit zu übersenden. Die vorläufig in Kraft gesetzten Regelungen treten vor Ablauf der in § 73 Absatz 1 Nummer 4 genannten Frist nicht endgültig in Kraft. Vorläufig in Kraft gesetzte Regelungen treten ... 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177 einvernehmlich erfolgen." 45. § 73 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12176/v200819.htm