Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den nach § 102 Abs. 4 ermittelten allgemeinen Rentenwert (Ost) und den Termin für seine Veränderung zu bestimmen.
... 4, § 37 Abs. 5, § 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 5, §§ 46, 65, 69, 105 und 120. (3) Am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden ...
... 102a (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 105 wird wie folgt gefasst: „§ 105 (weggefallen)". e) Die ... d) Die Angabe zu § 105 wird wie folgt gefasst: „ § 105 (weggefallen)". e) Die Angabe zu § 114 wird wie folgt gefasst: ... 9. § 102a wird aufgehoben. 10. § 105 wird aufgehoben. 11. In § 114 Satz 1 werden die ...