§ 111 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 111 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 84 ALG Versicherungspflicht (vom 01.01.2013) ... den Flächenwert oder den Arbeitsbedarf zugrunde legen. Für die in § 111 genannten Versicherungsträger gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend mit der ...
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 12 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ... folgt gefasst: „§ 105a (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 111 wird wie folgt gefasst: „§ 111 (weggefallen)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 111 wird wie folgt gefasst: „ § 111 (weggefallen) ". d) Die Angabe zu § 113 wird wie folgt gefasst: „§ ... b) Absatz 9 wird aufgehoben. 11. § 111 wird aufgehoben. 12. § 112 wird wie folgt gefasst: „§ 112 ...
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