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Zitierungen von § 77 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72a WindSeeG Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (vom 29.03.2023)
... Ablauf von zwei Jahren ist für Windenergieanlagen auf See auf Grundlage des Monitorings nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 eine besondere artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und soweit erforderlich, ...
§ 79 WindSeeG Überwachung der Einrichtungen (vom 01.01.2023)
... Gebote oder Verbote gegenüber den verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 genannten Pflichten machen. (3) Führt eine Einrichtung während der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
Anlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.02.2024)
... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 des Windenergie-auf-See-Gesetzes genannten Pflichten nach § 79 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... zu den bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Anlagen auf die Meeresumwelt nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes   13.5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens für ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 2.163,00 13.5.2 Prüfung der gewonnenen Daten aus der ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 8.452,00 13.6 Plausibilisierung der Ergebnisse der ...

Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung (3. WindSeeV)
V. v. 05.01.2023 BGBl. I Nr. 8
§ 4 3. WindSeeV Monitoring
... Als Grundlage für das Monitoring gemäß § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist das Ergebnis der Basisaufnahme auf der Grundlage der Ergebnisse eines vor Baubeginn ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 25.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 24
Artikel 1 3. StromBGebVÄndV
... Gebote oder Verbote gegenüber verantwortlichen Personen zur Durchsetzung der in § 77 des Windenergie-auf-See-Gesetzes genannten Pflichten nach § 79 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... zu den bau- und betriebsbedingten Auswirkungen der Anlagen auf die Meeresumwelt nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes   15.5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens für ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 2.163,00 15.5.2 Prüfung der gewonnenen Daten aus der ... während der Bauphase und während der ersten zehn Jahre des Betriebs nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 8.452,00 15.6 Plausibilisierung der Ergebnisse der ...

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 14 ROGÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Ablauf von zwei Jahren ist für Windenergieanlagen auf See auf Grundlage des Monitorings nach § 77 Absatz 3 Nummer 1 eine besondere artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und soweit erforderlich, ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... und Beseitigung von Einrichtungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen § 78 Verantwortliche Personen  ... „nach § 66 Absatz 1" eingefügt. 57. Der bisherige § 55 wird § 77 und wird wie folgt gefasst: „§ 77 Pflichten der verantwortlichen ... 57. Der bisherige § 55 wird § 77 und wird wie folgt gefasst: „ § 77 Pflichten der verantwortlichen Personen (1) Die nach § 78 verantwortlichen ... a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 55" durch die Angabe „ § 77 " ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Führt ... für Seeschifffahrt und Hydrographie übertragen." 84. Der bisherige § 77 wird § 102 und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ...