interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025) ... dem WindSeeG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung § 57 Absatz 5, § 56 WindSeeG 310 129 Freigabe der Beseitigung einer ... Bestellung nach dem WindSeeG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung § 56 Absatz 4 WindSeeG 433 131 Vollziehung der Übertragung ... Inhaber/Betreiber nach dem WindSeeG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung § 56 Absatz 5 WindSeeG 123 132 Aufnahme, Änderung oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... § 54 Zuschlagsverfahren § 55 Rechtsfolgen des Zuschlags § 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur ... einen Zuschlag innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Ausschreibungsvolumens erteilt. § 56 Erstattung von Sicherheiten an Bieter ohne Zuschlag Die Bundesnetzagentur gibt ... der gesamten Bebauungssituation im Verkehrsraum anzupassen." 58. Der bisherige § 56 wird § 78. 59. Der bisherige § 57 wird § 79 und wird wie folgt ... §§ 24, 37 oder 55" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „ § 56 Absatz 5" durch die Angabe „§ 78 Absatz 5" ersetzt. 66. Der ... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...
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