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Zitierungen von § 57 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 WindSeeG Zweite Gebotskomponente (vom 01.01.2023)
... des § 58 Absatz 2 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend. (1a) Der bezuschlagte Bieter, der im dynamischen ... des § 58 Absatz 3 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend. (2) Der vom bezuschlagten Bieter zu zahlende Gesamtbetrag ergibt ...
§ 96a WindSeeG Verordnungsermächtigung zur Einführung von Industriestrompreisen (vom 01.01.2023)
... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... an Bieter ohne Zuschlag Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung § 57 Zweckbindung der Zahlungen § 58 Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente ... die Vorgaben des § 58 Absatz 2 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend. (2) Der vom bezuschlagten Bieter zu zahlende Gesamtbetrag ergibt ... nach § 54 erhalten hat. Unterabschnitt 2 Bestimmungen zur Zahlung § 57 Zweckbindung der Zahlungen Die Einnahmen aus den gebotenen Zahlungen nach § 53 ... 58. Der bisherige § 56 wird § 78. 59. Der bisherige § 57 wird § 79 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe ... Windenergieanlagen auf See auf zentral voruntersuchten Flächen nach den §§ 50 bis 59 zu regeln: 1. von Teil 3 Abschnitt 5 abweichende Ausschreibungsbedingungen ... „§ 66 Absatz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die Wörter „ § 57 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 2" durch die Wörter „§ 79 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 2" ...

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 2 2. HFinG 2024 Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... die Vorgaben des § 58 Absatz 3 entsprechend. Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend." 3. Dem § 57 wird folgender Satz angefügt:  ... Die Zweckbindung der Zahlungen nach § 57 gilt entsprechend." 3. Dem § 57 wird folgender Satz angefügt: „Die Einnahmen aus den gebotenen Zahlungen ...
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