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Artikel 7 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BPflRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Bundeslaufbahnverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Oktober 2016 BLV § 17, § 36, § 38, § 53

Die Bundeslaufbahnverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. August 2016 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 17 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Sie kann diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen."

2.
Nach § 36 Absatz 3 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Sie können diese Befugnis auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen."

3.
In § 38 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Dienstbehörde" die Wörter „oder können von ihr bestimmte unmittelbar nachgeordnete Behörden" eingefügt.

4.
§ 53 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird aufgehoben.

b)
Absatz 3 wird Absatz 2.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BPflRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406
Artikel 1 BLVuaÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (vom 27.01.2017)
... Bundeslaufbahnverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...