Artikel 10 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BPflRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung weiterer Vorschriften


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Oktober 2016 BATZV § 4, BPersVG § 76, SVG § 91a

(1) In § 4 Absatz 1 Satz 4 der Beamtenaltersteilzeitverordnung vom 6. Januar 2011 (BGBl. I S. 2), die durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2013 (BGBl. I S. 1978) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 92 Absatz 1" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „des § 92a" die Wörter „oder des § 92b" eingefügt.

(2) In § 76 Absatz 1 Nummer 8 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065) geändert worden ist, wird nach der Angabe „92a" die Angabe „, 92b" eingefügt.

(3) Dem § 91a Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 7a des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme der Zahlung nach § 31a des Soldatengesetzes."

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BPflRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPflRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, wird wie ...

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 7 PflBRefG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362 ) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Krankenpflegegesetz" ein Komma und ...


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