(1)
1Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach §
14 Absatz 1 vorlagen.
2Die Stellvertretungserlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach §
14 Absatz 3 vorlagen.
(2) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn
- 1.
- nachträglich Tatsachen eintreten, die die Versagung nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 rechtfertigen würden, oder
- 2.
- die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber oder eine von ihr oder ihm im Rahmen der Betriebsorganisation eingesetzte Person Kenntnis davon hat oder hätte haben müssen, dass Personen unter 18 Jahren sexuelle Dienstleistungen erbringen.
(3) Die Erlaubnis soll insbesondere widerrufen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber oder eine von ihr oder ihm als Stellvertretung, Betriebsleitung oder -beaufsichtigung eingesetzte Person Kenntnis davon hat oder hätte haben müssen, dass in dem Prostitutionsgewerbe eine Person der Prostitution nachgeht oder für sexuelle Dienstleistungen vermittelt wird, die
- 1.
- unter 21 Jahre alt ist und durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird oder werden soll oder
- 2.
- von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll.
V. v. 13.06.2017 BGBl. I S. 1934
§ 3 ProstStatV Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe ... § 14 Absatz 2 Nummer 2 des Prostituiertenschutzgesetzes, c) Rücknahme nach § 23 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes , d) Widerruf nach § 23 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes und ... nach § 23 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes, d) Widerruf nach § 23 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes und e) anderen nicht in den Buchstaben a bis d genannten Gründen, 4. ...