Artikel 7 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)

Artikel 7 Änderung des Fremdrentengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. November 2016 FRG § 19

In § 19 Absatz 3 des Fremdrentengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist, werden die Wörter „zur Vollendung des 65. Lebensjahres" durch die Wörter „zum Erreichen der Regelaltersgrenze" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 6. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 6. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 6. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... a, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4, 5 Nummer 1 bis 4, 6 bis 11, 13 bis 16, die Artikel 6 und 7 bis 9, 11 bis 12a und 19 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 11 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Fremdrentengesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. November 2016 (BGBl. I S. 2500 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „§ 18d des ...


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