Artikel 4 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Artikel 4 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2017 BeamtVG § 71

§ 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „1. März 2016 um 2,1 vom Hundert" durch die Wörter „1. Februar 2017 um 2,25 vom Hundert" ersetzt.

2.
In Absatz 3 werden die Wörter „1. März 2016 um 58,66 Euro" durch die Wörter „1. Februar 2017 um 60,04 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 BBVAnpG 2016/2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BBVAnpG 2016/2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2016/2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2016/2017 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4 , 7, 9, 11 und 13 treten am 1. Februar 2017 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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