Die
Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel
3b des Gesetzes vom
3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „4,90 Euro" durch die Angabe „5,01 Euro" ersetzt.
- b)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „1,15 Euro" durch die Angabe „1,18 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „2,30 Euro" durch die Angabe „2,35 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 17 wird die Angabe „1,55 Euro" durch die Angabe „1,58 Euro" ersetzt.