Artikel 15 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Artikel 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 4, 7, 9, 11 und 13 treten am 1. Februar 2017 in Kraft.



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