Das
Transplantationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2233) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8d Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „verwendeten" das Komma durch die Wörter „sowie der" ersetzt und nach den Wörtern „ausgeführten Gewebe" die Wörter „einschließlich des Ursprungs- und des Bestimmungsstaates der Gewebe" eingefügt.
- 2.
- § 8f wird aufgehoben.
Eingangsformel GewEinfRÄndG *) ... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1, 2 und 4 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/566 der Kommission vom 8. April 2015 zur ... bei eingeführten Geweben und Zellen (ABl. L 93 vom 9.4.2015, S. 56). Die Artikel 1 bis 7 dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission vom 8. April 2015 zur ...
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757