Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2019 aufgehoben
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Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638 (Nr. 55); aufgehoben durch § 4 A. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1112
Geltung ab 01.11.2016; FNA: 2030-14-214 Beamte
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Eingangsformel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ordnet nach § 1 Absatz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 24 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 2. November 2016 (BGBl. I S. 2495),

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§ 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) sowie

-
§ 33 Absatz 5, § 34 Absatz 2 Satz 2 und § 42 Absatz 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510)

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