Eingangsformel - Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen (BGleiSVEV k.a.Abk.)

V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659 (Nr. 56); Geltung ab 03.12.2016
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Absatz 2, des § 10 Absatz 2, des § 12 Absatz 1 Satz 2 und des § 16 Absatz 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), von denen § 9 Absatz 2 und § 12 Absatz 1 Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 11 und 14 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757), von denen § 10 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) geändert worden ist und von denen § 16 Absatz 8 durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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