Artikel 10 - Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (2. AbfÜbFEV k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 1. Juni 2017 EfbV AbfBeauftrV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1421), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4043) geändert worden ist, die Entsorgergemeinschaftenrichtlinie vom 9. September 1996 (BAnz. S. 10909) und die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall vom 26. Oktober 1977 (BGBl. I S. 1913) außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt Artikel 1 § 28 am 1. Juni 2018 in Kraft.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten die Artikel 7 und 8 Nummer 2 und 3 am 1. Dezember 2019 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed